Zugangsberechtigung

 

4.2. Zugangsberechtigung

Der Zugang zu einer Mailbox erfolgt über eine Telefonnummer und ein dem Namen zugeordnetes Paßwort. Wird eine Mailbox zum ersten mal angewählt, muß ein umfangreiches Zugangskontrollsystem durchlaufen werden. Hier werden im allgemeinen die persönlichen Daten des Neuusers abgefragt. Dies umfaßt mindestens die folgenden Daten:

Vorname, Name Anschrift Telefonnummer gewünschtes Paßwort

B05

Mailbox-Zugang der "Mocking Bird BBS"; gestaltet durch Armin Kleinmann (2:246/2027); Software ProBoard v2.15


Jeden weiteren Zugang zu einer Mailbox in der diese Prozedur einmal durchlaufen wurde, kann man sehr gut mit Dingen des täglichen Lebens vergleichen.

So kann man eine Mailbox im Grunde mit einem einem Geldautomaten in einer Bank vergleichen. Auch dort sind die Daten vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Und der Zugriff ist stets personenbezogen. Als Identifikation dient dabei allerdings nicht der Name, sondern die persönliche EC-Karte.

Verfolgt man den Vorgang weiter, ergeben sich weitere Parallelitäten. So kann man die Paßworteingabe mit der Eingabe der persönlichen Identifikationsnummer vergleichen.

Nach Eingabe dieser Nummer (bzw. des Paßwortes) befindet man sich in einer Maske, die diverse Auswahlmöglichkeiten bietet. Diese Maske bezeichnet man auch als Menü.

B06

Menü-Wahl der "Mocking Bird BBS"; gestaltet durch Armin Kleinmann (2:246/2027); Software ProBoard v2.15


Ab hier sind die für den Benutzer freigegebenen Möglichkeiten nutzbar.

Im Gegensatz zu den Geldautomaten findet man in manchen Mailboxen die Möglichkeit sich als »Gast« anzumelden. In diesem Fall erhält man nur sehr eingeschränkte Rechte. Das bedeutet in der Praxis, daß sich der Gast außer dem Userantrag oder der Dateiliste so gut wie nichts dort ansehen bzw. holen kann.

Erst nach Eingabe der persönlichen Daten wird ein etwas erweiterter Zugriff gestattet. Die endgültige Freischaltung führt der Systembetreiber (Sysop) dann nach Kontrolle der eingetragenen Daten durch.

Es liegt in der Verantwortung des Users, daß sein Paßwort nicht bekannt wird. Ähnlich wie die persönliche Identifikationsnummer (PIN) für die EC-Karte muß der User hier für die Geheimhaltung sorgen.

Geht das Paßwort verloren, so ist der Zugriff auf die freigeschalteten Bereiche nicht mehr möglich. Der User muß den Sysop benachrichtigen und dieser wird den Benutzereintrag des Users im Regelfall löschen, so daß der User sich wieder neu anmelden muß. Dies ist um so sinnvoller, da damit auch ein mißbräuchliches Ändern von Paßwörtern ausgeschlossen wird.

naechste_seite.gif (1177 Byte) zurueck_seite.gif (1108 Byte)
inhaltsseite.gif (1294 Byte) zurueck_start.gif (1192 Byte)

 

© Harald Meyer          Aktualisiert am: 12.05.98